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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 7 KA 133/06   

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https://dejure.org/2009,15077
LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 7 KA 133/06 (https://dejure.org/2009,15077)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.05.2009 - L 7 KA 133/06 (https://dejure.org/2009,15077)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - L 7 KA 133/06 (https://dejure.org/2009,15077)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Degression der Vergütung eines Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen (MKG-Chirurgen) i.R.e. Berufung; Erfordernis einer verfassungskonformen Auslegung von § 85 Abs. 4b Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) zugunsten von MKG-Chirurgen; Vereinbarkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung vertragszahnärztlicher Leistungen; Verfassungsmäßigkeit einer Degressionsregelung für MKG -Chirurgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 12.07.2000 - 1 BvR 2260/97

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Substantiierung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 7 KA 133/06
    a.) Die Degressionsregelungen des § 85 Abs. 4 b SGB V ist mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar sind, wie das BSG und das BVerfG wiederholt entschieden haben (grundlegend BSGE 80, 223; dazu BVerfG NJW 2000, 3413; NVwZ-RR 2002, 802; weiterhin BSG MedR 2000, 49, 50 m.w.N.; SozR 3-2500 § 85 Nr. 46; SozR 4-2500 § 85 Nr. 2).

    Ein unzumutbarer Eingriff in die Berufsfreiheit des Klägers durch die angegriffene Honorarkürzung im Wege der Degression ist aber auch deshalb weder ersichtlich noch dargetan, weil der Kläger seine konkreten Einkommensverhältnisse, insbesondere auch unter Berücksichtigung der nicht über die Beklagte abgerechneten Honorare (z.B. für Leistungen an Privatpatienten oder für bei der Kassenärztlichen Vereinigung geltend gemachte Leistungen), nicht dargelegt hat (vgl. BVerfG NJW 00, 3413).

  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 25/02 R

    Vertragszahnärztliche Vergütung - Vorrangigkeit - Weitergabe der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 7 KA 133/06
    a.) Die Degressionsregelungen des § 85 Abs. 4 b SGB V ist mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar sind, wie das BSG und das BVerfG wiederholt entschieden haben (grundlegend BSGE 80, 223; dazu BVerfG NJW 2000, 3413; NVwZ-RR 2002, 802; weiterhin BSG MedR 2000, 49, 50 m.w.N.; SozR 3-2500 § 85 Nr. 46; SozR 4-2500 § 85 Nr. 2).

    b.) Die Bewertung als verfassungsgemäß gilt auch für die Neuregelungen ab dem 1. Januar 1999 und die hier streitige Fassung des § 85 Abs. 4 b Satz 1 SGB V a.F. (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 2 und 27).

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Anwendbarkeit der Degressionsregelung - keine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 7 KA 133/06
    Es hat im Rahmen der Gesamtabwägung dargelegt, dass bei Prüfung der Verfassungsmäßigkeit solcher Regelungen eine generalisierende Betrachtung der Auswirkungen auf den betroffenen Berufszweig insgesamt zugrunde zu legen sei (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 27 m.w.N.).

    Diese Neuregelungen sind weder generell noch speziell hinsichtlich der MKG-Chirurgen zu beanstanden (ebenso BSG, Urteil vom 29. November 2006, SozR 4-2500 § 85 Nr. 27 für Oralchirurgen).

  • BVerfG, 21.06.2001 - 1 BvR 1762/00

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Vertragszahnarztes durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 7 KA 133/06
    a.) Die Degressionsregelungen des § 85 Abs. 4 b SGB V ist mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar sind, wie das BSG und das BVerfG wiederholt entschieden haben (grundlegend BSGE 80, 223; dazu BVerfG NJW 2000, 3413; NVwZ-RR 2002, 802; weiterhin BSG MedR 2000, 49, 50 m.w.N.; SozR 3-2500 § 85 Nr. 46; SozR 4-2500 § 85 Nr. 2).

    Das BVerfG hat ausdrücklich ausgesprochen, dass die eine Punktwertdegression rechtfertigenden Zwecke, die Qualität vertragszahnärztlicher Leistungen zu verbessern und die Beitragssatzstabilität und damit die Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, ausreichend gewichtige Gründe des Gemeinwohls seien (BVerfG NVwZ-RR 2002, 802 ).

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 7 KA 133/06
    Denn ebenso wie bei Art. 3 Abs. 1 GG hat der Gesetzgeber auch nach dem Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG die Befugnis, eine generalisierende Betrachtung der Auswirkungen auf den Berufszweig insgesamt zugrunde zu legen ( BVerfGE 70, 1 ; 77, 84; BSG a.a.O.).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 7 KA 133/06
    Die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte ist aber nur dann rechtswidrig, wenn die tatsächliche Ungleichheit so groß ist, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht unberücksichtigt bleiben darf; der Spielraum des Gesetzgebers ist dabei weit bemessen ( BVerfGE 98, 365; 112, 368).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 7 KA 133/06
    Dies hat das BSG bereits für den Satzungsgeber bei der Honorarverteilung ausgeführt, und das gilt gleichermaßen auf der hier betroffenen Ebene förmlicher Gesetze (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 111, 115; 113, 167).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 7 KA 133/06
    Dies hat das BSG bereits für den Satzungsgeber bei der Honorarverteilung ausgeführt, und das gilt gleichermaßen auf der hier betroffenen Ebene förmlicher Gesetze (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 111, 115; 113, 167).
  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 7 KA 133/06
    Die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte ist aber nur dann rechtswidrig, wenn die tatsächliche Ungleichheit so groß ist, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht unberücksichtigt bleiben darf; der Spielraum des Gesetzgebers ist dabei weit bemessen ( BVerfGE 98, 365; 112, 368).
  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 25/96

    Punktmengengrenze - Vetragszahnarzt - Absenkung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 7 KA 133/06
    a.) Die Degressionsregelungen des § 85 Abs. 4 b SGB V ist mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar sind, wie das BSG und das BVerfG wiederholt entschieden haben (grundlegend BSGE 80, 223; dazu BVerfG NJW 2000, 3413; NVwZ-RR 2002, 802; weiterhin BSG MedR 2000, 49, 50 m.w.N.; SozR 3-2500 § 85 Nr. 46; SozR 4-2500 § 85 Nr. 2).
  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 25/01 R

    Vertragszahnarzt - gesamtvertragliche Ausgestaltung - Degressionsabwicklung -

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 4/05 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung im vertragszahnärztlichen Bereich - keine

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - L 7 KA 20/17

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Vergütungsanspruch eines Oralchirurgen -

    Eine Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte ist nur dann rechtswidrig, wenn die tatsächliche Ungleichheit so groß ist, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht unberücksichtigt bleiben darf; der Spielraum des Gesetzgebers ist dabei weit bemessen (Urteil des Senats vom 20. Mai 2009 - L 7 KA 133/06 -, Rn. 27, juris unter Berufung auf BVerfGE 98, 365; 112, 368).

    Soweit sie geltend macht, im Einzugsbereich der Praxis nur begrenzt Privatpatient*innen akquirieren zu können, hat sie nicht dargelegt, welchen Anteil ihres Gesamteinkommens sie unter Berücksichtigung der nicht über die Beklagte abgerechneten Honorare erzielt (z.B. für Leistungen an Privatpatienten oder für nicht bei der Kassenärztlichen Vereinigung geltend gemachte Leistungen, vgl. bereits Urteil des Senats vom 20. Mai 2009 - L 7 KA 133/06 -, Rn. 32, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.10.2011 - L 5 KA 1117/10
    Eine sachwidrige Benachteiligung der MKG-Chirurgen oder der Oralchirurgen liege darin nicht (ebenso BSG, Urt. v. 29.11.2006, - B 6 KA 23/06 R - für Oralchirurgen bezogen auf die Degressionsregelung 2005; für MKG-Chirurgen LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.5.2009, - L 7 KA 133/06 -).
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